örtliches Entwicklungskonzept

Örtliches EntwicklungskonzeptAufbauend auf den Entscheidungsgrundlagen sollen im Örtlichen Entwicklungskonzept die langfristigen Ziele der Gemeinde planlich und textlich dargestellt werden. Auf Grund dieser langfristigen Ziele sollen die kurzfristigen Entwicklungsziele für die nächsten fünf bis zehn Jahre und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen in Form einer Verordnung festgelegt werden.

Die Möglichkeit, das Örtliche Entwicklungskonzept in den Verordnungsrang zu erheben, schafft den Gemeinden Handlungsspielräume für die künftige Flächenwidmung. Sobald ein Örtliches Entwicklungskonzept verordnet ist und sich die geplanten Widmungen innerhalb des damit vorgegebenen Spielraums bewegen, entfällt eine Begutachtung durch die Amtssachverständigen. So können in Hinkunft nicht nur Entscheidungen zu Flächenwidmungen oder zu ihren Änderungen viel schneller fallen, auch das entsprechende Verfahren wird erheblich verkürzt.

LINKNÖ Raumordnung & Regionalpolitik

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