Wasserversorgungsanlage

Wasserversorgungsanlage

Als Wasserversorgungsanlage bezeichnet man die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen die einzeln oder in ihrer Gesamtheit der Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung, dem Transport und der Verteilung von Wasser dienen. Die gesamte Wasser-versorgungsanlage der Marktgemeinde Ernstbrunn umfasst ein Leitungsnetz von ca. 72 Kilometer ihre 13 Katastralgemeinden. Nach Fertigstellung von 14 Bauabschnitten verfügt die Gemeinde über eine der modernsten Wasserversorgungsanlagen in NÖ.
Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie W 10/1 der Wassermeister mit “Wassermeisterzertifikat” ausgebildet.
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WBH-Semmelberg 100m3  und  250m3      WBH-Hollabrunerstr. 250m3 

HB400-Klement.jpg             Pumpstation AU.jpg            WVA-Zentrale im Bauhof integriert (Fernwirksystem)
WBH-Klement 400m3       Pumpstation Au        WVA-Zentrale (Fernwirksystem)

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Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie der Wassermeister Hr. Martin Idinger mit “Wassermeisterzertifikat” ausgebildet und zuständig.

Die Marktgemeinde Ernstbrunn versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 72 Kilometer ihre 13 Katastralgemeinden und  auch Teilgebiete der Gemeinde Niederleis sowie die Marktgemeinde Großmugl mit Trinkwasser.





AchtungWICHTIGER HINWEIS: Gemäß ÖNORM 2532 ist jede Verbind-ung von Anschlussleitungen mit anderen Wasserversorgungsanlagen, auch über die Inneninstallation, IST UNZULÄSSIG. 
Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen zwei oder mehreren Leitungssystemen Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussminderer oder ähnliche Einrichtungen eingebaut werden.

Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie W 10/1 der Wassermeister mit “Wassermeisterzertifikat” ausgebildet.

Trinkwasseruntersuchungen (Download):    
E2311295_02I_signed_signed.pdf (0.44 MB)           E2304130_02I_signed_signed.pdf (0.43 MB)

Wasserzähler Wasserabgabenordnung ab 1. Jänner 2024 (exkl. 10% Ust.)
Wasseranschlussabgabe - Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 7,80 festgesetzt.
Bereitstellungsgebühren - Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 38,50 pro m3/h festgesetzt.
Wasserbezugsgebühr - Die Grundgebühr  für 1 m3 Wasser beträgt € 2,10.




EVN-Wasser - Trinkwasserparameter: www.evnwasser.at

Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach

EVN Wasser (Trinkwasserparameter)

Kontakt

OrtHirschmillerstraße 18a
2115 Ernstbrunn
Telefon+43 2576 2301 16
Faxnummer+43 2576 2301 17
E-Mail-Adressegemeinde@ernstbrunn.gv.at
Webhttp://www.evnwasser.at/

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