Wohnsitzmeldung (Anmeldung/Abmeldung)

MeldezettelSelbst in Zeiten der beinahe weltweiten Vernetzung ist es nötig, sich bei Umsiedlungen beim zuständigen Meldeamt an-, ab- oder auch umzumelden. Setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.




Zuständige Stelle für die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes oder weiteren Wohnsitzes:

- die Meldebehörde, die für den neuen Wohnsitz zuständig ist das Gemeindeamt.

- in Statutarstädten das Magistrat

- in Wien: das Magistratische Bezirksamt .

BITTE mitbringen: Erforderliche Unterlagen öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers oder der Unterkunftnehmerin hervorgehen (z.B. Reisepass . und Geburtsurkunde . ) eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade . für Unterkunftnehmer oder Unterkunftnehmerinnen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde): Reisedokument (z.B. Reisepass) bei Anmeldung eines Neugeborenen (bei der Meldebehörde): Geburtsurkunde des Kindes .

Hinweis: Falls Sie sich nicht persönlich anmelden, müssen Ihre Originaldokumente oder notariell bzw. gerichtlich beglaubigte Abschriften dieser Dokumente mitgeschickt oder dem Boten bzw. der Botin mitgegeben werden.

Zuständig