Wassergebühren

Wassermesser Die Zuständigkeit für die Wassergebühren für die öffentliche Gemeindewasserleitung obliegt der Marktgemeinde Ernstbrunn.
Die Wasserbezugsgebühren werden gemäß der Wasserabgabenordnung der Gemeinde verrechnet.

Die Wasserzählerstände der Haushalte werden jährlich im Dezember mit der "Wasserzählerablesekarte" bzw. "Online auf der offiziellen Home Page der Marktgemeinde Ernstbrunn" www.ernstbrunn.gv.at durch die Haushalte selbst bekanntgegeben.

Link: Wasserzählerablesung - ONLINE

Wasserabgabenordnung ab 1. Jänner 2023 (ohne 10% Ust.)
Wasseranschlussabgabe - Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 7,80 festgesetzt.
Bereitstellungsgebühren - Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 38,50 pro m3/h festgesetzt.
Wasserbezugsgebühr - Die Grundgebühr  für 1 m3 Wasser beträgt € 1,98.

Zuständig