Viehzählung

Viehzählung.jpgEine Viehzählung wird vom Bundesamt „Statistik Austria“ angeordnet und von der Gemeinde durchgeführt.

Auskunftspflichtig sind alle Viehhalter, auf deren Namen, Rechnung und Gefahr ein Tierhaltungsbetrieb bewirtschaftet wird.
Die Erhebung wird im Abstand von zwei Jahren als Voll-erhebung durchgeführt, dazwischen als Stichproben-erhebung.

Zuständig