Trinkwasserversorgungsanlage Ernstbrunn

Als Wasserversorgungsanlage bezeichnet man die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen die einzeln oder in ihrer Gesamtheit der Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung, dem Transport und der Verteilung von Wasser dienen. Die gesamte Wasser-versorgungsanlage der Marktgemeinde Ernstbrunn umfasst ein Leitungsnetz von ca. 72 Kilometer ihre 13 Katastralgemeinden. Nach Fertigstellung von 14 Bauabschnitten verfügt die Gemeinde über eine der modernsten Wasserversorgungsanlagen in NÖ.
Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie W 10/1 der Wassermeister mit “Wassermeisterzertifikat” ausgebildet.

WBH-Semmelberg 100m3                       WBH 250m3                              WBH-Hollabrunerstr.250m3 
HB250-Semmelberg.jpg   HB100-Semmelberg.jpg   HB250-Hollabrunnerstr..jpg                       

 WVA-Zentrale
(Fernwirksystem)    WVA-Zentrale

 Drucksteigerungsanlage NEU
DS Kalkwerk 2020                               
                                        
 WBH-Klement 400m3                        WBH-innen                                                Pumpstation Au
HB400-Klement.jpg     WVA-Nord WB-400 innen.jpg   Pumpstation AU.jpg

Als Wasserversorgungsanlage bezeichnet man die Gesamtheit aller technischen Einrichtungen die einzeln oder in ihrer Gesamtheit der Gewinnung, Aufbereitung, Förderung, Speicherung, dem Transport und der Verteilung von Wasser dienen.

Die Marktgemeinde Ernstbrunn versorgt über ein Leitungsnetz von etwa 72 Kilometer ihre 13 Katastralgemeinden und  auch Teilgebiete der Gemeinde Niederleis sowie die Marktgemeinde Großmugl mit Trinkwasser.

AchtungWICHTIGER HINWEIS: Gemäß ÖNORM 2532 ist jede Verbindung von Anschlussleitungen mit anderen Wasserversorgungsanlagen, auch über die Inneninstallation, IST UNZULÄSSIG. 
Eine Verbindung wäre auch dann als gegeben anzusehen, wenn zwischen zwei oder mehreren Leitungssystemen Blindflansche, Absperrschieber, Rückflussminderer oder ähnliche Einrichtungen eingebaut werden.

Für die laufende Instandhaltung und Inspektion der gesamten Wasserversorgungsanlage ist gemäß ÖVGW-Richtlinie W 10/1 der Wassermeister mit “Wassermeisterzertifikat” ausgebildet.

Download:  Trinkwasseruntersuchungsbefund E2311295_02I_signed_signed.pdf (0.44 MB)  
                                    Trinkwasseruntersuchungsbefund E2311295_02I_signed_signed.pdf (0.44 MB)

Wasserzähler Wasserabgabenordnung ab 1. Jänner 2024 (exkl. 10% Ust.)
Wasseranschlussabgabe - Der Einheitssatz für die Berechnung der Wasseranschlussabgabe für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung wird gemäß § 6 Abs. 5 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 mit € 7,80 festgesetzt.
Bereitstellungsgebühren - Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 38,50 pro m3/h festgesetzt.
Wasserbezugsgebühr - Die Grundgebühr  für 1 m3 Wasser beträgt € 2,10.




LINK:
EVN-Wasser - Trinkwasserparameter: www.evnwasser.at

Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach

EVN Wasser (Trinkwasserparameter)

Zuständig