Straßenbeleuchtung (öffentliche Beleuchtung)

Öffentliche BeleuchtungÖffentlichen Beleuchtung
Die Beleuchtung des öffentlichen Straßenraums dient neben der Orientierung bei Dunkelheit auch der Aufent-haltsqualität in unserer Gemeinde. Sie erhöht zudem die öffentliche Sicherheit und Ordnung und gestaltet die Gemeinde als Wohn- und Erlebnisfeld. Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung, die Anstrahlung von historischen und architektonisch wertvollen Bauwerken und Denkmälern oder die Beleuchtung von Sportanlagen sind Ausdruck unserer Lebensweise.

 


Zuständigkeit und Organisation: Die Marktgemeinde Ernstbrunn ist Eigentümer der Beleuchtungs-anlagen und verfügt zur Zeit über 1288 Lichtpunkte davon 1268 Lichtpunkte (98,45% LED) in LED-Technik (Stand 12/2023). Ihr obliegt die Organisations- Aufsichts- & Funktionspflichtpflicht sowie der permanente Ausbau.

Störungsbeseitigung bei LichtausfallWartung /
Instandsetzung / Störungsbeseitigung: Die Marktgemeinde Ernstbrunn stellt die Wartung, den Austausch der Leuchtmittel in Abhängigkeit der Betriebsstunden und eine möglichst zeitnahe Störungsbeseitigung im eigenen Bereich sicher. Die Reparaturzeit der Lichtpunkte ergibt sich aus dem jeweiligen Schadensumfang. 

Bei Störungen an der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage können Sie die Marktgemeinde Ernstbrunn telefonisch während der Amtszeiten bzw. ONLINE erreichen: 

Störungsmeldung-ONLINE: ONLINE-Ausfallsmeldung  (außerhalb der Amtszeiten)

STÖRUNGS-HOTLINE: (während der Amtszeiten)
Telefon: 02576-2301
E-Mail: gemeinde@ernstbrunn.gv.at

Zuständig