Rundfunkgebührenbefreiung

GISDas Einmaleins der Gebührenbefreiung: Ein Antrag auf Befreiung von der Entrichtung der Rundfunkgebühren bzw. auf Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten (ehemals Telefonbefreiung) kann bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit gestellt werden.

Allerdings:Eine Befreiung von den Rundfunkgebühren setzt voraus, dass Ihr Fernseh- und/oder Radiogerät bereits angemeldet wurde und sich der Hauptwohnsitz in Österreich befindet.

Rundfunkgebührenbefreiung

ORF - GIS Rundfunk