Rechnungsabschluss

Finanzwirtschaft d. Marktgemeinde ERNSTBRUNNslide-rechnungswesenDie Voranschlags- und Rechnungs-abschlussverordnung regelt Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden.
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015, VRV 2015, wurde am 19. Oktober 2015 im Bundesgesetzblatt, BGBl. II Nr. 313/2015, kundgemacht und ist spätestens für Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder und Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2019 bzw. für Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern ab dem Finanzjahr 2020 anzuwenden.

Die Veranschlagung und Rechnungslegung erfolgt mittels eines integrierten Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts gemäß Voranschlags- & Rechnungsabschlussverordnung 2015.


Grundsätze des Rechnungsabschlusses
 (1) Der Rechnungsabschluss ist für das abgelaufene Kalenderjahr als Finanzjahr zu erstellen.
(2) Die Verrechnung hat in voller Höhe (brutto), d. h. vollständig, ungekürzt und ohne gegenseitige Aufrechnung oder Saldierung, zu
       erfolgen. Absetzungen sind zulässig, wenn es sich um nicht veranschlagte Rückersätze für Mittelaufbringungen und Mittel-
       verwendungen handelt und der Rückersatz in demselben Finanzjahr wie die dazugehörige Mittelaufbringung oder Mittel-
       verwendung erfolgt. Bei Rückersätzen von Abgaben und von  Mittelverwendungen für Leistungen für Personal ist die
       Absetzung ohne zeitliche Beschränkung zulässig.
(3) Die Verrechnung hat nach Maßgabe des Kontenplans für Länder (Anlage 3a) und Gemeinden (Anlage 3b) zu erfolgen. Der Kontenplan
       enthält die Konten für die Ergebnis-, die Finanzierungs- und die Vermögensrechnung. Sämtliche Schlusssalden sind vollständig in die
       Ergebnis-, Vermögens- und Finanzierungsrechnung überzuleiten.
(4) Die Bestimmungen zum Voranschlag gelten sinngemäß für den Rechnungsabschluss, sofern nicht abweichende Regelungen gemäß
       dieser Verordnung getroffen werden.
(5) Gewinnabfuhren (Finanzerträge) sind in jenem Finanzjahr als Erträge zu erfassen, in dem der Gesellschafterbeschluss erfolgt.
(6) Der Rechnungsabschluss ist auf Basis zuverlässiger Informationen zu erstellen.
(7) Aufwendungen und Erträge sind zeitlich abzugrenzen, sofern deren Wert 10.000 Euro übersteigt.
(8) Solange nicht tatsächliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen, ist die Fortführung der Tätigkeiten der Gebietskörperschaft
        anzunehmen.

VRV 2015:
         Ergebnisrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets
 Finanzierungsrechnung für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets 
Vermögensrechnung für den Gesamthaushalt

Die Haushaltsbeschlüsse der Länder und der Gemeinden sind in rechtlich verbindlicher Form zu fassen und öffentlich kundzumachen. Der Rechnungsabschluss muss 2 Wochen zur öffentlichen Einsicht im Gemeindeamt aufliegen. Die Auflage zur öffentlichen Einsicht ist kundzumachen!

Rechnungsabschluss (download):
Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2013     Kundmachung von 05.02.2014 - 19.02.2014       GR-Beschluss vom 12.03.2014

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2014     Kundmachung von 26.02.2015 - 12.03.2015       GR-Beschluss vom 02.04.2015

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2015     Kundmachung von 24.02.2016 - 09.03.2016       GR-Beschluss vom 10.03.2016

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2016     Kundmachung von 20.01.2017 - 03.02.2017       GR-Beschluss vom 01.03.2017 

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2017     Kundmachung von 17.01.2018 - 31.01.2018       GR-Beschluss vom 15.03.2018 

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2018     Kundmachung von 18.01.2019 - 01.02.2019       GR-Beschluss vom 18.02.2019

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2019     Kundmachung von 26.02.2020 - 11.03.2020       GR-Beschluss vom 26.03.2020

   Datei herunterladen: PDFRechnungsabschluss 2020 Kundmachung von 05.03.2021 - 19.032021 GR-Beschluss vom 25.03.2021
Datei herunterladen: PDFEröffnungsbilanz 2020 GR-Beschluss vom 25.03.2021

Rechnungsabschluss 2021         Kundmachung von 28.01.2022 - 11.02.2022        GR-Beschluss vom 01.03.2022

         Rechnungsabschluss 2022         Kundmachung von 14.02.2023 - 28.02.2023        GR-Beschluss vom 27.03.2023

         Rechnungsabschluss 2023        Kundmachung von  13.02.2024 - 27.02.2024       GR-Beschluss vom 26.03.2024

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