Melderecht

MelderechtDas Zentrale Melderegister (ZMR) wurde im zeitlichen Zusammenhang mit der Volkszählung -Stichtag 15.5.2001- geschaffen. Seit 1.3.2002 ist das neue Meldegesetz in Kraft und genau zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Echtbetrieb des zentralen Melderegisters.

ZMR - zentrales MelderegisterEs handelt sich um das größte Verwaltungsregister Österreichs, das allen Behörden und Dienststellen der Gemeinden, der Länder und des Bundes für jeden Bereich der Verwaltung eine unschätzbare Hilfestellung bietet. Auch wenn es vordergründig nur um die zentrale Erfassung der Meldedaten geht, reicht die Bedeutung des ZMR weit über den Bereich der Meldebehörden hinaus.

Es wird zu einer nachhaltigen Verwaltungsvereinfachung und zu mehr Bürgerservice führen.

Was ist das ZMR ? ZMR = Zentrales Melderegister.
Eine zentrale Datenbank, mit der Möglichkeit der Österreich weiten Gesamtsicht über alle Wohnsitz-Meldungen einer Person.
Gesetzliche Grundlage:
Zentrales Melderegister; Informationsverbundsystem

Zuständig