Grundstücksteilungen

GrundstücksteilungEin Teilungsplan ist eine Vermessungsurkunde, die die bisherigen unveränderten Grenzen dokumentiert und neue Grundgrenzen und Nutzungen festschreibt. Die Urkunde ist somit die Grundlage für eine rechtssichernde Eintragung ins Grundbuch.

Die Teilung von Grundstücken wird gemäß Liegenschaftsteilungsgesetz durchgeführt.



§ 1 (1) Die grundbücherliche Teilung eines Grundstückes kann nur auf Grund eines Planes durchgeführt werden, der
   1. von einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen
   2. von einer Vermessungsbehörde
   3. innerhalb ihres Wirkungsbereiches von einer Dienststelle des Bundes oder eines Landes, die über einen Bediensteten verfügt, der das Studium für Vermessungswesen an einer wissenschaftlichen Hochschule vollendet hat und eine praktische Betätigung durch mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Grenzvermessungen für alle Zwecke der grundbücherlichen Teilungen, Ab- und Zuschreibungen nachweist, oder 4. innerhalb ihres Wirkungsbereiches von einer Agrarbehörde verfaßt worden ist.

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Zuständig