Grundbuchauszug

GrundbuchauszugDas Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden: Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten). Darüber hinaus kann durch Anmerkungen. (z.B. Anmerkung der Rangordnung) und Ersichtlichmachungen auf bestimmte rechtlich erhebliche Tatsachen hingewiesen werden.

Die Bedeutung des Grundbuches liegt vor allem darin, dass die erwähnten dinglichen Rechte, nur durch Eintragung in das Grundbuch erworben werden können (so genannter Eintragungsgrundsatz) und dass jeder und jede grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs vertrauen kann (so genannter Vertrauensgrundsatz).

Hinweis: Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden und jede möglich! (kostenpflichtig)

Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, weil er Katastralgemeinde und Grundstück definiert. Er ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und soweit der Grenzkataster angelegt worden ist, zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

LINK: Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Zuständig