Feuerpolizeiliche Beschau

Brandschutz - ..... eine Aufgabe für den ArchithektenDie Feuerbeschau soll sicherstellen, dass im Notfall sichere Rettungs-maßnahmen möglich sind bzw. die Entstehung von Bränden verhindert wird.
 
Ihr Rauchfangkehrer meldet sich bei Ihnen persönlich.


Die wichtigsten Punkte wollen wir aufzählen, die dabei besondere Beachtung finden.
Feuerbeschau



Nebengebäude:

  • ordnungsgemäße Öllagerung und Menge
  • Brandbeständige Ausführung des Öllagerraumes
  • Brennmaterial im Öllagerraum
  • Brandschutztür und Beschriftung des Öllagerraumes

Dachgeschoss

  • Brandschutztüre zum Dachbodenraum
  • brandhemmende Ausführung der Einstiegstür zum Spitzboden
  • Kehrtürchen im ausgebauten Dachgeschoss
  • freier Zugang zu den Kehrtürchen
  • Lagerung von leicht brennbaren, zündschlagfähigen oder schwer löschbaren Gütern im Dachboden
  • lose Elektroleitungen im Dachboden O Stiege/Leiter zum Dachboden

Allgemein zugänglicher Bereich

  • Gänge und Stiegen nicht frei von Lagerungen
  • Elektroinstallationen entsprechen nicht den ÖVE-Vorschriften
  • Schutzschalter funktionsfähig

Heizungsanlagen:

  • Zugang zum Heizraum-Öllagerraum verstellt
  • Feuerlöscher vor Heizraum (Überprüfung!)
  • selbstschließende Brandschutztür zu Heizraum
  • Prüfbericht der Heizung
  • Sicherheitsabstand Brennstoff-Heizkessel

Kellerbereich:

  • Lose Elektroleitungen
  • Zugang Gashauptabsperrhahn

Garagenanlage

  • Flüssigkeiten, Brennstoffe lagern in der Garage
  • Verbindungstüre(n) zum Nebenraum brandhemmend
  • Handfeuerlöscher in der Garage
  • Hinweistafeln

Wohnbereich

  • Feuerstätte durchgebrannt
  • nicht brennbare Unterlage (Vorlageblech) fehlt
  • Sicherheitsabstand der Feuerstätte zu brennenden Bauteilen
  • Zustand vorn Rauch/Abgasrohr
  • Putztürchen nicht frei zugänglich oder verschließbar
  • Aschelagerung in brennbaren Behältern
  • brennbare Stoffe (Holz, Textilien, Papier) lagern zu nahe bei der Feuerstätte
  • Kennzeichnung und Menge der Flüssiggaslagerung 
  • Badezimmerbelüftung (bei Gasfeuerstätten)

NÖ Brandverhütungsstelle

Landesinnung der NÖ Rauchfangkehrer

Zuständig