Ergänzungsabgabe

GrundstücksteilungBei der Änderung der Grenzen von Bauplätzen ist für jeden der neu geformten Bauplätze eine Ergänzungs-abgabe vorzuschreiben, wenn das Gesamtausmaß oder die Anzahl der Bauplätze vergrößert wird.

Eine Ergänzungsabgabe könnte aber auch noch vorgeschrieben werden, wenn bei der Grundstücksteilung kein oder ein niedrigerer Bauklassenkoeffizient angewandt wurde als jener, der zum jetzigen Zeitpunkt der höchst-zulässigen Bauklasse oder Gebäudehöhe entspricht.

Zuständig