Energieausweis

Der Energieausweis im Rahmen der Wohnbauförderung
EnergieausweisDurch energiesparende und nachhaltige Bauweise soll der zu-künftige Energieverbrauch eines Gebäudes und somit auch das Freiwerden von umweltschädlichen Treibhausgasen möglichst gering gehalten werden.
Wer berechnet den Energieausweis?
Die Erstellung des Energieausweises hat durch befugte Fachleute, die hierzu gewerbe-rechtlich oder als Ziviltechniker befugt sind (z.B.: Architekten, Baumeister, Zimmermeister, Zivilingenieure, techn. Büros), zu erfolgen.
Der Energieausweis im Rahmen der Wohnbauförderung e5 energieteam-ernstbrunn-zweizeiler
Durch umweltgerechtes, energiesparendes Bauen oder Sanieren Ihres Objektes gewinnen Sie mehrfach. Sie können langfristig von wesentlich niedrigeren Heizkosten und einem höheren Wohnkomfort profitieren - und Sie schonen Umwelt und Klima. Um darstellen zu können, welchen Heizwärmebedarf ein bestehendes oder geplantes Gebäude hat oder auch nach einer Sanierung haben wird, benötigt man einen Energieausweis.
Der Energieausweis berücksichtigt die Wärmeverluste an der Gebäudehülle und die Energiegewinne durch Fenster und Glaselemente ins Gebäude. Auch Wärmegewinne im Hausinneren durch Elektrogeräte, Kochen usw. werden mit dem Energieausweis bilanziert und dargestellt. Das Ergebnis ist die Energiekennzahl. Sie gibt an, wieviel Heizwärme ein Objekt im Jahr unter genormten Bedingungen am tatsächlichen Standort benötigt. Für die Förderung wird die Energiekennzahl mit dem Referenzklima von 3.400 Kd/a herangezogen.
Als Grundlage für die Zuerkennung einer Wohnbauförderung dient der Energieausweis nach der Berechnungsmethode laut OIB Richtlinie 6.
Für technische Auskünfte zum Energieausweis nutzen sie die firmenunabhängige Energieberatung der Energie- und Umweltagentur NÖ!

eNu Kompetente Berater stehen Ihnen unter
Tel: 02742-22144
zur Verfügung. 


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