Bebauungsplan

RaumordnungDie Marktgemeinde ERNSTBRUNN setzt auf eine zeitgemäße und nachhaltige Gemeindeentwicklung.
Die Raumordnung leistet mit ihren Planungsebenen einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung ihrer Ziele.“
Es erfolgte die Überarbeitung der Bebauungsvorschriften sowie die Neudarstellung der vorhandenen Flächenwidmungs- & Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet (14 Katastralgemeinden auf 80,78 km2) gemäß dem aktuellen Landesgesetzen.

Gleichzeitig erfolgte die Digitalisierung aller Pläne und Einbauten wie der Wasserleitungs- & Kanalkataster, Strom- und Gasleitungen und Lichtpunkte!
Es stehen alle Flächenwidmungs- & Bebauungspläne sowie Bebauungs-bestimmungen "ONLINE" zur Verfügung.

Erläuterungen: Der Flächenwidmungsplan wird von der Gemeinde mit Hilfe eines Ortsplaners (Ingenieur-konsulenten für Raumplanung und Raumordnung, Architekten bzw. Raumplanungsbüros) erstellt. Die Erlassung des Flächenwidmungsplans oder dessen Änderungen müssen von der zuständigen Behörde des Amtes der NÖ Landesregierung (Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht) genehmigt werden. Die fachlichen Gutachten in diesem Genehmigungsverfahren werden von den Amtssachverständigen der Örtlichen Raumordnung in der Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik des Amtes der NÖ Landesregierung erstellt.

Download der Flächenwidmungspläne:   Datei herunterladen: PDFVerordnung Raumordnungsänderung

 Download der Bebauungspläne: Datei herunterladen: PDFVerordnung Bebauungsvorschriften

Weitere Links zu diesem Thema: NÖ Raumordnung- und Regionalpolitik 

 

Abteilung:Bauamt
E-Mail:gemeinde@ernstbrunn.gv.at
Telefon:02576-2301-15
Fax:02576-2301-17

 


Zuständig