Aufschließungsabgabe

Bauplatz Die Aufschließungsabgabe ist der Kostenbeitrag des Eigentümers eines im Bauland gelegenen Grundstückes zu den Straßenbaukosten (z.B. für Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Beleuchtung).
Die Abgabe ist eine einmal zu entrichtende Gemeindeabgabe und wird zum Beispiel bei der Errichtung von Neubauten auf bisher unbebauten Grundstücken vorgeschrieben.
(Der gültige Einheitssatz betrug ab 1. Nov. 2017 (sechshundert) 600.- Euro.)

Der Einheitssatz beträgt ab 1. Mai 2022 (sechshundertfünfzig) 650.- Euro.

Die Berechnung der Aufschließungsabgabe können Sie relativ einfach berechnen.
Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.
Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche.

  • BKK = 1,00 bei Bauklasse I (eingeschossig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) 
  • BKK = 1,25 bei Bauklasse II (zweigeschossig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter)
  • BKK = 1,50 bei Bauklasse III (ca. dreigeschossig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter)
         
    Zum Beispiel: Bauplatz mit 500m² (Bauklasse I):  
    Die Quadratwurzel aus 500m² (ergibt Berechnungslänge) mal 1 (Bauklassenkoeffizient I) mal 650.-Euro (Einheitssatz) ergibt 14.534,44  Euro.

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