Anzeige einer Geburt

GeburtWird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.



Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Anzeige der Geburt
  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • Erklärung über Vornamensgebung 
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebührenfrei gemäß § 35 Abs.6 Geb.Gesetz 1957 (Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind) sofern sie innerhalb von 2 jahren ab der Geburt ausgestellt werden.

Zuständig